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Auto und Verkehr
31.10.2012 17:21 Uhr
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TÜV klärt auf: Tipps für Fahrten bei Nebel

München Nebel tritt im Herbst häufig auf, gerade in den Morgenstunden. Wie Autofahrer dann richtig reagieren und was sie auf keinen Fall tun sollten, erläutert hier der TÜV Süd.

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Die Nebelschlussleuchte einzuschalten, ist erst bei einer Sichtweite von unter 50 Metern erlaubt. Foto: Patrick Pleul (Foto: dpa)


Sind Autofahrer plötzlich von dichten Nebelschwaden umgeben, sollten sie das Tempo langsam drosseln und das Abblendlicht einschalten. Wer Nebelscheinwerfer am Wagen hat, sollte diese aktivieren.

«Die Nebelschlussleuchte darf erst bei Sichtweiten unter 50 Metern brennen», sagt TÜV-Experte Eberhard Lang. Bei der Einschätzung der Sichtweite können die Leitpfosten am Fahrbahnrand helfen, die meist einen Abstand von 50 Metern haben. Mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte sind höchstens 50 km/h erlaubt.

Bessert sich die Sicht, muss die Nebelschlussleuchte unbedingt wieder ausgeschaltet werden. Da sie laut TÜV Süd bis zu 30 Mal heller strahlt als das normale Rücklicht, könnte der nachfolgende Verkehr bei Sichtverhältnissen über 50 Metern geblendet werden. Ganz wichtig im Nebel: Immer schön langsam fahren, sachte bremsen und möglichst viel Abstand halten. Tagfahrlicht reicht bei vernebelter Sicht übrigens nicht aus, weil dann das Fahrzeugheck unbeleuchtet ist.

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