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17.12.2012 10:24 Uhr
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Lügen erlaubt! Tabufragen im Bewerbungsgespräch

Berlin (dpa/tmn) Entschuldigung? So mancher Bewerber meint im Vorstellungsgespräch, sich verhört zu haben. Hat der Personaler gerade wirklich nach Familienplänen gefragt? Er hat. Nun souverän zu reagieren, ist eine Kunst.Von Clemens Schöll, dpa

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«Wissen Sie, momentan ist mir die Karriere einfach wichtiger»: Stellen Personaler im Bewerbungsgespräch unzulässige Fragen, dürfen Jobsuchende ungeniert lügen. Foto: Jens Kalaene (Foto: dpa)

Bis zu einem gewissen Punkt läuft das Vorstellungsgespräch wie geplant. Der alte Job, die Ausbildung, das Verhältnis zu den Kollegen: Alles Themen, mit denen der Bewerber gerechnet hat. Doch dann auf einmal eine Frage, die den Jobsuchenden total verblüfft: «Planen Sie eigentlich demnächst ein Kind?»

Fragen wie diese bringen Bewerber meist aus dem Konzept. Viele wissen nicht, wie sie reagieren sollen. Darf der Personaler das? Und vor allem: Muss man auf so eine private Frage antworten?

Fragen nach der Familienplanung sind rechtlich nicht erlaubt, erklärt Martina Perreng vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Auch nach der Parteizugehörigkeit, der Religionszugehörigkeit, der sexuellen Neigung oder der Gewerkschaftszugehörigkeit darf sich der Arbeitgeber nicht erkundigen. Fragen, die auf die Pflegebedürftigkeit der Eltern abzielen, sind ebenfalls unzulässig. «Der Kernbereich der Privatheit muss geschützt sein.» Diese Informationen gehen den Arbeitgeber schlicht nichts an.

Werden Bewerber dennoch nach einem Tabuthema gefragt, dürften sie lügen, so Perreng. Vom Gesetz her sei das gedeckt. Behauptet etwa eine Frau im Bewerbungsgespräch, sie sei nicht schwanger, ist das rechtlich in Ordnung. Und zwar selbst dann, wenn sie es tatsächlich doch war - und wenige Monate später ein Kind bekommt.

Kommt deshalb die Frage nach einem Wunschkind vom Personaler ganz direkt, könnten Arbeitnehmer etwa sagen: «Wissen Sie, momentan ist mir die Karriere einfach wichtiger», empfiehlt Judith Engst, die einen Ratgeber zum Thema Bewerbungen geschrieben hat.

Jobsuchende sollten aus taktischen Gründen jedoch nur im äußersten Fall lügen. Denn kommt die Wahrheit im Nachhinein ans Licht, ist das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber oft ramponiert. Perreng rät, es von der Situation abhängig zu machen: Habe man das Gefühl, bei wahrheitsgemäßer Beantwortung den Job nicht zu bekommen, sollte man lügen. Frage der Personaler dagegen in freundschaftlicher Atmosphäre nach den Hobbys, sollte man besser die Wahrheit sagen - auch wenn ihn diese Information streng genommen nichts angeht. Denn kommt die Wahrheit heraus, steht im Fall der Hobbys der Schaden in keinem Verhältnis zum Nutzen.

Auch wenn es unfair ist: Im Nachhinein haben Bewerber kaum Chancen, Personaler wegen unzulässiger Fragen zur Verantwortung zu ziehen, sagt die Gewerkschafterin Martina Perreng. In so einem Fall müssten sie nachweisen, dass sie bei einer anderen Antwort die Stelle bekommen hätten. Das ist sehr schwierig. Und selbst wenn der Beweis gelingt: Dann haben Jobsuchende keinen Anspruch auf Anstellung, sondern nur auf Schadenersatz. Den beschränken die Gerichte meist auf die Kosten für die Bewerbung selbst. «In Zeiten von Online-Bewerbungen ist das natürlich ein sehr geringer Betrag», so die Arbeitsrechtlerin.

Doch häufig sind die unzulässigen Fragen der Personaler gar nicht nötig: Viele Bewerber liefern sich selbst ans Messer, hat die Karriereberaterin Magdalena Masluk-Meller aus Berlin beobachtet. Am wirkungsvollsten seien oft simple offene Fragen wie «Wieso möchten Sie diese Stelle?». Manche Bewerberin antworte dann offen: «Ich bin seit fünf Jahren mit meinem Freund zusammen und möchte nun gerne in München mit ihm zusammenziehen.» So eine Antwort könne schnell das Aus bedeuten. Sie rät deshalb, sich im Vorfeld gut zu überlegen, was Jobsuchende dem Personaler erzählen können - und was eher nicht.

Auch Judith Engst befürchtet, dass viele Jobsuchende sich eher selbst ein Bein stellen. «Viele Leute geben sorglos im Netz Informationen preis», warnt sie. Oft hinterließen Bewerber dort eine Spur, die unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch überflüssig macht. Zur Bebilderung gibt sie ein plakatives Beispiel: Die Frage nach einem Kinderwunsch erübrige sich, wenn der Arbeitgeber bei der Internetrecherche bemerkt, dass die Bewerberin etwa in Fachforen Beiträge zum Thema künstliche Befruchtung im Netz kommentiert.

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