Medienhaus Lensing
03.12.2012 11:28 Uhr
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Kündigung in der Probezeit trotz schweren Unfalls möglich

Solingen (dpa/tmn) Wen ein Arbeitsunfall während der Probezeit ereilt, der kann nicht davon ausgehen, von seinem Betrieb übernommen zu werden. So urteilte jetzt ein Gericht.

Trotz eines schweren Arbeitsunfalls kann einem Mitarbeiter in der Probezeit gekündigt werden. Das hat das Arbeitsgericht Solingen entschieden (Az.: 2 Ca 198/12). Auf das Urteil weist der Deutsche Anwaltverein hin.

In dem Fall schnitt ein Industriemechaniker sich in der Probezeit bei einem Arbeitsunfall vier Finger der rechten Hand ab. Drei Finger konnten Ärzte reimplantieren. Später wurde dem Mitarbeiter in der Probezeit gekündigt.

Der Mann strengte daraufhin eine Kündigungsschutzklage an. Denn in seinen Augen war die Kündigung wegen des Unfalls sittenwidrig. Jedoch ohne Erfolg. Sittenwidrig wäre die Kündigung nur gewesen, wenn sie auf einem verwerflichen Motiv der Beklagten beruht hätte, etwa auf Rachsucht. Das habe der Kläger aber nicht beweisen können. Die Kündigung bedürfe auch keiner sozialen Rechtfertigung, so die Richter. Denn die sechsmonatige Wartezeit in der Probezeit bis zur Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes war noch nicht abgelaufen.

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