Medienhaus Lensing
19.11.2012 10:27 Uhr
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Schadenersatz bei zu schlechtem Arbeitszeugnis

Bremen (dpa/tmn) Ein extrem schlechtes Arbeitszeugnis verbaut einem viele Chancen auf einen neuen Job. Ist die Bescheinigung zu negativ und dies nachweislich schuld an einer Absage, kann Arbeitnehmern Schadenersatz zustehen.

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Ist beim Bemühen um einen neuen Job extrem wichtig: ein gutes Arbeitszeugnis. Foto: Jens Schierenbeck (Foto: dpa)

Erhalten Angestellte ein zu schlechtes Arbeitszeugnis, können sie dafür Schadenersatz bekommen. So muss der Arbeitgeber Betroffene dafür entschädigen, wenn ein unangemessenes Zeugnis nachweislich der Grund für eine Absage beim Bewerben um einen neuen Job war. Das gilt zumindest, wenn der Arbeitgeber zuvor einer gerichtlichen Aufforderung zur Änderung des Zeugnisses nicht nachgekommen ist, wie das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven entschieden hat (Az.: 1 Ca 1309/10). Auf das Urteil weist der Deutsche Anwaltverein hin.

In dem Fall hatte ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter ein zu schlechtes Zeugnis ausgestellt. Ein Gericht verurteilte ihn daraufhin zu einer Korrektur. Dem kam der Arbeitgeber aber nicht nach. Als der frühere Mitarbeiter sich woanders auf eine Stelle als Assistent der Geschäftsführung bewarb, bekam er eine Absage. Der Grund: Das Zeugnis sei zu schlecht. Daraufhin verlangte der Arbeitnehmer von seinem alten Arbeitgeber Schadensersatz.

Mit Erfolg: Das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven sprach dem Mann einen Schadenersatz in Höhe von rund 3500 Euro zu. Vor Gericht bestätigte die Firma, bei der er sich beworben hatte, dass das schlechte Zeugnis der Grund für die Absage war. Damit konnte der Mitarbeiter nachweisen, dass ihm ein Schaden entstanden war. Bei der Bemessung des Schadenersatzes ging das Gericht davon aus, dass der Kläger mindestens für sechs Wochen angestellt worden wäre und legte dafür dieses fiktive Gehalt zugrunde.

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