ABC der Wirkstoffe
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Siegburg (dpa/tmn) Kostenlos oder stark vergünstigt im öffentlichen Nahverkehr fahren und ein verbesserter Kündigungsschutz: Schwerbehinderte haben besondere Rechte. Künftig gibt es ihren Ausweis auch im Scheckkartenformat.
Mit dem Schwerbehindertenausweis können Betroffene Nachteile etwas ausgleichen. Foto: Jens Schierenbeck (Foto: dpa)
Er ist so klein wie eine Bankkarte und soll weniger diskriminierend wirken als die alten großen Papierlappen: der neue Schwerbehindertenausweis. Vom 1. Januar 2013 an können Behörden den Ausweis im Scheckkartenformat ausstellen. Für Schwerbehinderte ändert sich nichts. Die alten Ausweise bleiben gültig. Wer noch keinen Ausweis hat, aber schwerbehindert ist, sollte sich um den Nachweis kümmern. Die wichtigsten Fragen im Überblick.
Wer kann einen Schwerbehindertenausweis bekommen?
Anspruch haben Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr. Als behindert gelten Menschen, wenn ihre körperliche, geistige oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt ist. Hierbei kommt es immer wieder zu Missverständnissen. Menschen, die im Alter beispielsweise an Rücken- oder Hüftschmerzen leiden, bekämen häufig keinen Schwerbehindertenausweis ausgestellt, «weil ihr Gesundheitszustand eben nicht von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht», erklärt Claudia Heinzen vom Sozialverband Deutschland in Siegburg.
Liegen mehrere Krankheiten oder Behinderungen vor, wird es kompliziert. Die einzelnen GdB-Werte dürften nicht einfach addiert werden, erklärt Martin Georgi, Vorstand der Aktion Mensch in Bonn. «Entscheidend für den Gesamt-GdB ist, wie sich einzelne Funktionsbeeinträchtigungen zueinander und untereinander auswirken.» Für Laien sei es sehr schwierig einzuschätzen, wie hoch ihr persönlicher GdB liegt, ergänzt Gerd Biermann, Dezernatsleiter beim Landesversorgungsamt im Regierungspräsidium Gießen.
Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
Als Antrag reicht zunächst ein formloses Schreiben an das Versorgungsamt aus, das dann einen Antragsvordruck verschickt. Vordrucke liegen aber auch bei den örtlichen Fürsorgestellen, den Sozialämtern, Bürgerbüros und bei Behindertenverbänden aus. Mit dem Antrag sollten alle Unterlagen zum Gesundheitszustand eingereicht werden, die nicht älter als zwei Jahre sind, rät Georgi. Das können ärztliche Gutachten, Röntgenbefunde oder Laborwerte sein. «Wer lange nicht beim Arzt war, sollte erstmal in Behandlung gehen, bevor er einen Antrag stellt», empfiehlt Heinzen. Bescheinigungen anderer Behörden und Leistungsträger wie ein Pflegegutachten oder ein Gutachten der Rentenversicherung wegen einer Erwerbsminderung gehören ebenfalls zum Antrag dazu.
Die Unterlagen werden von einem ärztlichen Dienst geprüft. Fehlende Informationen fordert die Behörde direkt bei den behandelnden Ärzten an. Doch das führe häufig zu Verzögerungen, weil viele Ärzte nicht sofort antworteten, sagt Biermann.
Was bedeuten die Merkzeichen und die unterschiedlichen Farben?
Ermittelt die Behörde einen GdB von 50 oder mehr, stellt sie einen grünen Ausweis aus. Menschen mit einer erheblichen Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erhalten einen grün-orange Ausweis. Sie dürfen kostenlos oder zu stark vergünstigten Preisen den öffentlichen Nahverkehr nutzen. Außerdem vergibt die Behörde Merkzeichen für bestimmte Behinderungen. Das Merkzeichen Bl steht beispielsweise für blind, H hilflos und G erheblich gehbehindert.
Welche Vorteile bringt der Schwerbehindertenausweis?
Schwerbehinderten stehen zahlreiche Nachteilsausgleiche zu. Dazu gehören vor allem Steuerermäßigungen. Arbeitnehmer haben Anspruch auf fünf Tage Zusatzurlaub, außerdem gilt ein verbesserter Kündigungsschutz. Blinde und außergewöhnlich Gehbehinderte (Merkzeichen aG) erhalten bei der Straßenverkehrsbehörde einen Parkausweis. Damit dürfen sie zum Beispiel auf Parkplätzen für Rollstuhlfahrer parken.

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