Medienhaus Lensing
28.11.2012 13:12 Uhr
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Neue Rundfunkgebühr: Rundfunkbeitrag statt GEZ-Gebühr - das ändert sich 2013

Für Radio und Fernsehen GEZ-Gebühr zu zahlen, das sehen viele nicht ein - und hören und gucken bisher schwarz. Ab Januar muss nun aber jeder Haushalt zahlen, unabhängig davon, ob er Radio und Fernsehen hat oder nicht. Für wen sich mit dem neuen Rundfunkbeitrag was ändert.Von Julia Kowal

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Die GEZ-Gebühr fällt ab 1. Januar 2013 weg. Dafür kommt die neue Rundfunkgebühr, die jeder Haushalt zahlen muss. (Foto: dpa)

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"Eine Wohnung, ein Beitrag" lautet der Grundsatz der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) ab 2013. Jeder Haushalt muss ab dem 1. Januar 17,98 pro Monat zahlen - ganz gleich, wie viele Personen in der Wohnung leben und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind.

Wer genau muss den Rundfunkbeitrag zahlen?

Zahlungspflichtig ist grundsätzlich jeder volljährige Bürger - auch bisher. Den neuen Rundfunkbeitrag muss aber nur derjenige entrichten, der erstmals in einer Wohnung wohnt und dort gemeldet oder Mieter ist. Junge Erwachsene, die zum Beispiel nach der Schule zu Hause aus und in die erste eigene Wohnung ziehen, müssen zahlen. Solange sie bei ihren Eltern wohnen, kostet sie ihr eigener Fernseher oder Computer nichts; ziehen sie in eine Wohngemeinschaft, können sie sich den Beitrag mit ihren Mitbewohnern teilen.

Was ist ein Haushalt?

Unter Haushalt bzw. Wohnung versteht die GEZ eine "ortsfeste baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist". Eine Wohnung habe auch einen eigenen Eingang.

Zimmer oder Wohnungen in Internaten und Kasernen zum Beispiel sind von der Gebühr ausgenommen. Auch für Gartenlauben in Kleingartenanlagen müssen die Eigentümer nicht zahlen, da sie laut Bundeskleingartengesetz nicht zum Wohnen genutzt werden dürfen.

In Lauben außerhalb solcher Anlagen darf man aber wohnen - deshalb wird für sie auch der Rundfunkbeitrag fällig. Wie für Ferienwohnungen kann aber eine saisonale Abmeldung beantragt werden. Also zum Beispiel für die Wintermonate.

Was ändert sich für diejenigen, die schon Gebühren zahlen?

Zahlen muss fortan nur noch einer pro Haushalt. Familien, Wohngemeinschaften und nicht-eheliche Lebensgemeinschaften sparen also. Denn sie zahlen nur noch einen Beitrag.

Die Umstellung von GEZ-Gebühr auf den Rundfunkbeitrag erfolgt automatisch. Die GEZ geht davon aus, dass alle, die bisher Gebühren zahlen, künftig auch den Rundfunkbeitrag zahlen. Wer also zum Beispiel nur ein Radio angemeldet hat, zahlt ab Januar den vollen Beitrag von 17,98 Euro im Monat. Wer noch bei seinen Eltern oder in einer Wohngemeinschaft wohnt und bereits GEZ-Gebühr zahlt, würde ab Januar auch die Rundfunkgebühr zahlen. Da der Beitrag aber künftig nur noch pro Haushalt fällig wird, kann und sollte er seine Angaben bei der GEZ ändern.

Was ändert sich für diejenigen, die bisher keine Gebühren gezahlt haben?

Diejenigen, die bisher schwarz Fern gesehen und Radio gehört haben, können sich künftig vor der  Rundfunkgebühr nicht mehr drücken. Zahlen muss fortan jeder Haushalt.

Die GEZ darf ihre Daten mit den Einwohnermeldeämtern abgleichen. Haushalte, in denen bisher niemand GEZ-Gebühren zahlt, werden angeschrieben und zur Zahlung des neuen Rundfunkbeitrags aufgefordert. Mit Nachzahlungen für die letzten Jahre müssen diese GEZ-Boykotteure aber nicht rechnen.

Wer kann sich von dem neuen Beitrag befreien lassen?

Anspruch auf Befreiung haben:
  • Sozialhilfeempfänger
  • Empfänger von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
  • Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II
  • Empfänger von Asylbewerber-Leistungen
  • Sonderfürsorgeberechtigte
  • Empfänger von Pflege-Hilfen
  • Empfänger von Pflegezulagen oder Pflegebedürftige
  • Volljährige, die in einer stationären Einrichtung leben
  • Empfänger von Ausbildungsförderung und -hilfe
  • Empfänger von Ausbildungsgeld
  • Taubblinde Menschen
  • Empfänger von Blindenhilfe
Anspruch auf Ermäßigung (5,99 Euro im Monat) haben (sofern sie das behördliche Merkzeichen "RF" für die Rundfunkbefreiung nachweisen können):
  • Blinde oder sehbehinderte Menschen (mindestens 60 Prozent Grad der Behinderung)
  • hörgeschädigte Menschen
  • Behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung mindestens und nicht nur vorübergehend 80 Prozent beträgt
Wer nahweislich keine Rundfunkgeräte nutzt, kann sich nicht befreien lassen. "Pro Wohnung ist ein Beitrag zu zahlen, unabhängig davon, ob und welche Rundfunkgeräte vorhanden sind", heißt es bei der GEZ.

Was ändert sich für Einrichtungen des Gemeinwohls?

Einrichtungen des Gemeinwohls - zum Beispiel Schulen, gemeinnützige Vereine, Feuerwehr - zahlen künftig maximal 17,98 Euro pro Betriebsstätte.

Was ändert sich für Unternehmen und Institutionen?

Die Höhe des Rundfunkbeitrags staffelt sich nach Anzahl der Betriebsstätten, der Beschäftigten und der betrieblich genutzten Fahrzeuge.

Kleine Betriebe mit bis zu acht Mitarbeitern pro Betriebsstätte zum Beispiel zahlen künftig 5,99 Euro pro Monat. Betriebe mit neun bis 19 Beschäftigten zahlen 17,98 Euro, solche mit 20 bis 49 Mitarbeitern 35,96 Euro usw.

Ein Fahrzeug pro Betrieb ist beitragsfrei, für jedes weitere sind 5,99 Euro im Monat fällig.

Die GEZ (Gebühreneinzugszentrale) ist eine Gemeinschaftseinrichtung der ARD, des ZDF und des Deutschlandradio. Ihre Aufgabe ist es, die Rundfunkgebühren einzuziehen.
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