Hausmittel
Weg mit dem Fleck!
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DORTMUND Leise rieselt der Schnee... Was Kinder und Skifahrer freut, ist für Mieter und Hausbesitzer oft ein Ärgernis. Auf dem Gehweg vorm Haus werden Schnee und Eis schnell zur rutschigen Gefahr - deshalb muss geräumt werden. Welche Regeln beim Schneeschippen gelten, auf einen Blick.
Die Wege vorm Haus schneefrei zu halten ist Sache des Eigentümers. Der kann die Pflicht aber auf die Mieter übertragen. (Foto: dpa)
Wer muss streuen und den Schnee räumen?
Auf öffentlichen Gehwegen ist zunächst die Gemeinde in der Pflicht. Die wälzt die lästige Aufgabe aber meist auf die Anlieger in der Straße ab. Das heißt: Die Gehwege vorm Haus muss der Hausbesitzer freihalten.
Vermieter wiederum geben diese Pflicht per Mitvertrag meist an die Bewohner weiter. Häufig wechselt der Schneedienst abwechselnd zwischen allen Parteien im Haus. Manchmal nimmt der Vermieter aber auch nur die Mieter im Erdgeschoss in die Pflicht. Möglich ist auch, dass der Vermieter (mit Zustimmung der Anwohner) einen Räumdienst beauftragt und die Kosten auf die Mieter umlegt.
Zu welche Zeiten müssen die Wege frei sein?
Für Langschläfer ist der Winterdienst nichts: In der Regel müssen Gehwege zwischen 7 und 20 Uhr schnee- und eisfrei sein, erklärt der Deutsche Mieterbund. An Sonn- und Feiertagen dürfen Schneeschipper auch mal ein kleines bisschen länger schlafen. Ist über Nacht starker Schneefall und Glatteis zu erwarten, muss aber auch vorbeugend gestreut werden (OLG Frankfurt, Az. 21 U 38/03).
Wie muss geräumt werden?
Der Zugang zum Haus und der angrenzende Gehweg müssen auf einer Breite von rund eineinhalb Metern schneefrei sein - damit Anwohner und Besucher ungehindert auf dem Weg spazieren können. Zu den Mülltonnen reicht hingegen auch ein schmaler Pfad.
Welche Gerätschaften braucht man?
Pulverschnee kann einfach mit einem Besen weggefegt werden. Erst wenn einige Zentimeter Schnee gefallen sind, muss die Schneeschippe her.
Zusätzlich benötigt man noch einen Eimer für das Streugut.
Darf man Salz streuen?
In vielen Städten und Gemeinden dürfen Hausbesitzer und Mieter kein Salz auf die Gehwege streuen. Bei Eisregen und Eisglätte, auf Treppen oder steilen Wegen gelten meist Ausnahmen vom Salzstreuverbot.
Man sollte nie mehr Salz streuen, also unbedingt notwendig - die Schäden für die Umwelt sind nicht zu unterschätzen. Haushaltsübliches Kochsalz hat auf Gehwegen übrigens nichts zu suchen!
Alternative Streumittel sind Split, Sand, Asche und Kies.
Die Städte regeln die Pflichten in Sachen Winterdienst in ihrer Gemeindeordnung. Den konkreten Zeitraum, in dem geschippt werden muss, die Breite des geräumten Weges, und ob Salz gestreut werden darf, erfahren Sie auch auf den Internetseiten der Städte. zum Beispiel:

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