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11.12.2012 14:17 Uhr
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Überblick: Porto, GEZ, Praxisgebühr: Das ändert sich 2013

NRW Es gibt neue Führerscheine, neue Euro-Noten und ein neues Punktesystem in Flensburg. Schwarzseher können sich nicht länger vor der GEZ-Gebühr drücken. Und das Elterngeld soll künftig leichter ermittelt werden. Welche Neuerungen 2013 auf uns zukommen, auf einen Blick.Von dpa/Sylvia Schemmann

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Die GEZ fällt 2013 weg - sie wird allerdings ersetzt durch den Rundfunkbeitrag.  (Foto: dpa)

Neue Euro-Noten: Die Europäische Zentralbank hat angekündigt, ab Mai neue Euro-Scheine auszugeben. Die neuen Noten sollen mit weiteren Sicherheitsmerkmalen ausgestattet sein. Ein neues Wasserzeichen und das Hologramband am Rand sollen das Motiv der griechischen Mythenfigur Europa tragen.

Elterngeld: Das Elterngeld für Kinder, die ab 2013 geboren werden, soll künftig einfacher ermittelt werden. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erklärt, dass es ab 2013 eine pauschale Ermittlung der Abzüge für Steuern und Abgaben gibt. Alle Abzüge sollen bei Beschäftigten und bei Selbständigen mit einem amtlichen Programmablauf für die maschinelle Berechnung der Lohn- und Kirchensteuer sowie des Solidaritätszuschlags vorgenommen werden.

Befristete Führerscheine: Führerscheine, die ab 19. Januar 2013 ausgegeben werden, gelten nur noch befristet. Alle 15 Jahre müssen Kraftfahrer ihren Führerschein erneuern - aber keine neue Fahrprüfung ablegen. Die Bundesregierung folgt damit einer EU-Richtline. Nach dieser soll es innerhalb der EU einen einheitlichen Führerschein geben. Das Passbild des Fahrers wird so regelmäßig aktualisiert, ebenso die Sicherheitstechniks des Scheins. Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 erworben wurden, müssen bis 2033 umgetauscht werden.

Punkte in Flensburg: Der Punktekatalog für Verkehrssünder soll reformiert werden. Schon mit acht Punkten in Flensburg  - und nicht wie bisher mit 18 - ist dann der Lappen weg. Dafür soll es für zu schnelles Fahren, Falschparken und Co künftig auch weniger Punkte geben. Zusätzlich sollen bestehende Strafpunkte für nicht sicherheitsrelevante Verstöße in Flensburg gelöscht werden.

GEZ-Gebühr: Aus der GEZ-Gebühr wird der Rundfunkbeitrag. Der Preis bleibt aber derselbe: 17,98 Euro im Monat. Zahlen muss den Beitrag fortan jeder Haushalt. Schwarzseher können sich also nicht länger vor der Gebühr drücken. Pro Haushalt muss aber nur einer den neuen Beitrag zahlen - egal, wie viele Personen in der Wohnung leben und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind. Familien und Wohngemeinschaften sparen dadurch künftig also.

Praxisgebühr: Die Praxisgebühr, die Zuzahlung von 10 Euro, die Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen einmal im Quartal beim Arzt-, Zahnarzt- oder Psychotherapeutenbesuch leisten mussten, ist ab 1. Januar 2013 abgeschafft.

Briefporto: Zum 1. Januar 2013 erhöht die Deutsche Post für einzelne Leistungen das Porto. Der Standardbrief bis 20 Gramm kostet dann 58 Cent statt wie bisher 55 Cent. Der nationale Maxibrief bis 1.000 Gramm muss künftig mit 2,40 Euro frankiert werden statt wie bisher mit 2,20 Euro.

VRR-Preise: Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) erhöht zum 1. Januar 2013 seine Preise um durchschnittlich 3,9 Prozent. So erhöht sich der Tarif für ein 4er-Ticket der Preisstufe B für Erwachsene zum Beispiel von 17,30 Euro auf 18,10 Euro und das Ticket 2000 derselben Preisstufe von 99,20 Euro monatlich auf 102,80 Euro.

Warteschleifen: Ab Juni 2013 müssen Warteschleifen bei kostenpflichtigen Sonderrufnummern (z.B. 0180er-Nummern) komplett kostenfrei sein. Die Hotline darf den Kunden nicht mehr in eine kostenpflichtige Warteschleife während der Verbindung legen.

Minijobs: Die Verdienstgrenze für Minijobs steigt ab dem 1. Januar 2013 von 400 auf 450 Euro. Die Minijobs sollen außerdem ab 2013 rentenversicherungspflichtig werden. Der Beitrag soll 4,6 Prozent betragen (bei Minijobs in Privathaushalten 14,6 Prozent). Es besteht jedoch die Möglichkeit, dies explizit abzulehnen und einen Antrag auf Versicherungsfreiheit zu stellen.

Betreuungsgeld: Ab dem 1. August 2013 können Eltern, die ihre Kinder im Alter von ein bis zwei Jahren zuhause betreuen möchten, ein staatliches Betreuungsgeld in Höhe von 100 Euro monatlich in Anspruch nehmen. Kritiker sprechen von "Herdprämie". Ab Juli 2014 zahlt der Staat sogar 150 Euro. Die Regelung gilt für alle Kinder, die seit dem 1. August 2012 geboren wurden.

Fernbusse: Bisher waren Fernbuslinien innerhalb Deutschlands stark reglementiert, so dass es nur sehr wenige Linien gab. Diese Regelungen fallen ab dem 1. Januar 2013 weg, so dass das Angebot deutlich steigen dürfte und es somit eine preisgünstige Alternative zur Bahn für längere Reisen innerhalb von Deutschland gibt.
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