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Bundesverfassungsgericht
Dortmunder Familie klagt gegen Hartz IV-Reform
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| ddp/RN am 8. Februar 2010 14:40 Uhr | |||||||
| DORTMUND Das Bundesverfassungsgericht wird Dienstag ab 10 Uhr sein mit großer Spannung erwartetes Urteil zur umstrittenen Arbeitsmarktreform "Hartz IV" verkünden. Pikant: Familie Kerber-Schiel aus Dortmund gehört zu den Klägern. | |||||||
Der Erste Senat entscheidet darüber, ob die „Hartz-IV“-Regelsätze für Kinder, aber auch jene für Erwachsene mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Die Karlsruher Richter urteilen konkret darüber, ob die Sätze korrekt ermittelt sind und ob der Kinder-Regelsatz pauschal vom Erwachsenen-Satz abgeleitet werden darf.
Kino-Besuche sind für Familie purer Luxus Der Bochumer Rechtsanwalt Martin Reucher vertritt Familie Kerber-Schiel und sagt: "Gegen Ende eines jeden Monats wird das Geld immer knapp." Die Familie sei sparsam, denke über jede Ausgabe ganz genau nach. Kino- oder Zoo-Besuche sind für die Dortmunder purer Luxus. Die Richter in Karlsruhe entscheiden am Dienstag indirekt auch über die Höhe der Leistungen. Eine Anhebung der „Hartz-IV“-Sätze für Kinder forderte am Montag übrigens der DGB. Und FDP-Bundestagsfraktionschefin Birgit Homburger verlangte ein System aus einem Guss.
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