Zur Sache: Alle Begriffe und Termine - Wie geht es weiter beim Patengeld?
EMSDETTEN Bürgerentscheid? Ratbürgerentscheid? Quorum? Was steht eigentlich in der NRW-Gemeindeordnung zum Thema? Um was geht es bei diesen Begriffen? EV-Redaktionsleiter Christian Busch hat sich schlau gemacht.
- Fußball-Kreispokal Emsdetten 05 quält sich in die 2. Runde
- Tennis in der Damen-Regionalliga Damen 40: Wichtiger 8:1-Heimsieg gegen Köln
- Kanu-Marathon auf der Ems- in Rheine Langstrecken-Paddeln
- Saisonstart beim Tennis-Club Emsdetten Teams kamen recht gut über den Winter
- Aufsteiger nach drei Siegen an der Spitze Herren des Tennisvereins sorgen für Furore
- Laut § 26 der NRW-Gemeindeordnung können Bürger beantragen, anstelle des Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde zu entscheiden.
- Der gängige Weg ist ein Bürgerbegehren, in dem sich Bürger zum Beispiel gegen eine Entscheidung des Rates wenden. Dieser Antrag muss von sieben Prozent der Einwohner unterzeichnet werden, also von etwa 2500 Bürgern. Ist das Begehren zulässig, kommt zum „Bürgerentscheid“.
- Ein Bürgerentscheid kann laut Gemeindeordnung aber auch über einen Ratsbürgerentscheid initiiert werden, wenn zwei Drittel der Ratsmitglieder, also 26 Ratsleute, dem zustimmen.
- Ein Bürgerentscheid ist ein Urnengang, abstimmen dürfen alle bei einer Kommunalwahl Wahlberechtigten. Der Bürgerentscheid setzt sich durch, wenn die Mehrheit dafür stimmt und gleichzeitig das so genannte Quorum erreicht wird. Das heißt, es müssen mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten für den Bürgerentscheid stimmen. In Emsdetten wären das 5730 Menschen.
- In der Ratssitzung am Dienstag wird der Ratsbürgerentscheid nach Aussage vom Ersten Beigeordneten Dirk Brügge unter dem Tagesordnungspunkt „Abschaffung des Programms Familien gewinnen!“ behandelt. Sollte sich eine Zwei-Drittel-Mehrheit finden, „wird die Entscheidung an die Bürgerschaft weitergereicht“, erklärt Brügge. Wenn nicht, wird über den Antrag zur Abschaffung von Patengeld und Kinderzimmerzulage abgestimmt.
- Sollte der Weg für einen Bürgerentscheid hier frei gemacht werden, gibt es für die Verabschiedung des Haushaltes zwei Modelle: Entweder die bunte Mehrheit beschließt einen Etat ohne Mittel für „Familien gewinnen“. Die müssten im Falle eines positiven Bürgerentscheides mit einem so genannten „Nachtragshaushalt“ zur Verfügung gestellt werden. Oder aber die Mittel werden mit einem Sperrvermerk eingestellt und bei einem Bürgerentscheid für das Patengeld freigegeben.
- Nach Einschätzung von Dirk Brügge würde sich der Termin der Landtagswahl am Sonntag, 9. Mai, für einen möglichen Bürgerentscheid zum Patengeld anbieten. „Die Wahllokale sind besetzt, wir müssten nur einen Zettel mehr drucken“, sagt Brügge.

















