EV-Aktion Verkehr(t): Fragen 21 & 22: Radfahrer im Straßenverkehr
EMSDETTEN. Mit dem Rad durch die Stadt fahren – das geht schnell, das ist praktisch, das wirft aber manches Rätsel auf. Daher beantwortet Jochen Laschke von der Kreispolizeibehörde heute gleich zwei Fragen zum Thema Fahrrad und Straßenverkehr.
Nie mehr planlos mit dem Fahhrad unterwegs. Das Fahrrad-Navi machts möglich. (Foto: dpa)
Es gibt weder bei einem „reinen“ Radweg noch bei einem „kombinierten“ Radweg eine Geschwindigkeitsbegrenzung. Innerhalb der geschlossenen Ortschaft gilt auch für Radfahrer, wie für alle anderen 50 km/h. Andere Beschilderungen, wie Tempo 30 km/h und verkehrsberuhigte Bereiche, gelten auch für Radfahrer.
Gerade auf kombinierten Wegen ist mit Fußgängern und schutzbedürftigen Kindern zu rechnen. Hier steht die zivilrechtliche Haftungspflicht im Schadensfall im Vordergrund. Fährt der Radfahrer nicht mit angepasster Geschwindigkeit und es kommt zu einem Verkehrsunfall mit Personenschaden, kann grob verkehrswidriges Verhalten angenommen werden. Nach einem Verkehrsunfall mit Personenschaden können schnell hohe Schadensersatzforderungen auf den Verursacher zukommen.
Und: Wenn Verkehrszeichen aufgestellt sind (Gebot für Radfahrer oder getrennter /kombinierter Geh-/Radweg) besteht Benutzungspflicht für den Radfahrer.
Sind in beiden Fahrtrichtungen Radwege vorhanden, so ist der in Fahrtrichtung zu benutzen. Auf diese Vorschrift möchte Laschke besonders hinweisen, da sich viele Unfälle ereignen, weil Radfahrer den linken Radweg benutzen und ihnen durch einmündende Fahrzeugführer die Vorfahrt genommen wird.
Welche Promillegrenze gilt für Radfahrer? Sollte die Grenze heruntergesetzt und den motorisierten Fahrzeugführern angepasst werden?
Als Promillegrenze gilt – noch – 1,6 (ohne Unfall), bei einem Verkehrsunfall oder deutlichen Ausfallerscheinungen ist die Grenze ab 0,3 deutlich niedriger. Dies zeigt: Viele Radfahrer gehen auch bei einem geringen Promillegehalt im Blut erhebliche Gefahren ein. „Die 1,6 Promille scheinen für viele ein Freibrief zu sein. Unfallgefahren werden verdrängt“, so Laschke.
Über alternative Möglichkeiten den Heimweg anzutreten wird nicht nachgedacht. Zur Diskussion hat sich auch der Verkehrsgerichtstag in Goslar geäußert. Dieser möchte eine Herabsetzung der Promillegrenze für Radfahrer. Auch auf dem Fahrradkongress am 2. Oktober im Münsterschen Schloss soll dies gefordert werden.
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