Haft nach Kopfstoß: Geduld des Richters am Ende
EMSDETTEN Wegen vorsätzlicher Körperverletzung muss ein 27-jähriger Emsdettener für sechs Monate ins Gefängnis. Allerdings legte er am Freitag sofort nach dem Urteil beim Strafgericht in Rheine Berufung über seinen Anwalt ein.
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Erschwerend kam hinzu, dass sein Bewährungshelfer wenig Gutes zu berichten hatte. Die strengen Auflagen bei der letzten Bewährungsstrafe hatte er allesamt nicht erfüllt. Das bedeutet aber auch: Wenn das Strafmaß der gestrigen Verhandlung rechtskräftig wird, muss er damit rechnen, dass die Bewährung für ein Jahr und zehn Monate widerrufen wird und er für lange Zeit ins Gefängnis einzieht.
Keine Einsicht in Drogenproblematik
Vor Gericht zeigte er keine Einsicht in seine offensichtliche Drogenproblematik, die auch der Bewährungshelfer als Wurzel allen Übels beschrieb. Der Angeklagte selbst behauptete, seit seinem letzten Haftaufenthalt bis 2008 keine Drogen mehr „bis auf kleine Joints auf einer Party“ zu konsumieren. Allein dem Gericht fehlte der Glaube. Nur sein Einverständnis, sich in eine stationäre Drogentherapie zu begeben, hätte ihn am Freitag vor dem Gefängnis bewahren können.



















