Schließung einer Grundschule: Welche Politiker sind befangen?
EMSDETTEN Emsdetten ist gut vernetzt und verfügt über familiäre Strukturen. Das hat viele Vorteile - kann bei politischen Entscheidungen aber zum Problem werden. Wie bei den anstehenden Entscheidung zur Grundschulstruktur.
Elmar Leuermann: "Nicht in jedem Fall, wo man eine Nähe zu einem Standort erkennen könnte, liegt auch eine unmittelbare Befangenheit vor." (Foto: Oberheim)
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Fachbereichsleiter Elmar Leuermann hatte in der EV erklärt, dass die Verwaltung bereits diskutiert hat, ob Schulausschuss- oder Ratsmitgliedern befangen sein könnten und damit nicht mitstimmen dürfen, wenn die Politik darüber entscheidet, ob eine Grundschule geschlossen wird - und vor allem welche in Zweifelsfall ausläuft.
Definition weit gefasst
Das Problem dabei: Die Definition im Paragrafen 61 der Gemeindeordnung ist vergleichsweise weit gefasst. So kann eine Befangenheit bereits vorliegen, wenn ein in direkter Linie Verwandter durch eine Ratsentscheidung einen Vor- oder einen Nachteil haben könnte.
Detailwissen
Das greift so weit, dass die Verwaltung gar nicht alle Details kennen kann, die für eine Befangenheit relevant sein können. Und auch gar nicht kennen muss. Denn jeder Politiker ist selbst gefordert, eine Befangenheit zu prüfen und anzuzeigen. Nur in Streitfällen kommen Dritte ins Spiel: Eine Befangenheit gegen die Auffassung des Betroffenen müsste von der Schulausschussvorsitzenden Marlies Preising, bzw. von Bürgermeister Georg Moenikes als Vorsitzender des Rates erklärt werden.
Die Verwaltung hat den Fraktionsvorsitzenden und den beiden fraktionslosen Ratsmitgliedern daher eine Erläuterung der Gesetzeslage an die Hand gegeben - mit der Bitte prüfen zu lassen, ob Mitglieder einen unmittelbaren Vor- oder Nachteil haben könnten, wenn über die Frage einer Grundschulschließung abgestimmt wird.
Kein Risiko eingehen
"Nicht in jedem Fall, wo man eine Nähe zu einem Standort erkennen könnte, liegt auch eine unmittelbare Befangenheit vor", erklärt Elmar Leuermann. Dennoch nimmt die Politik diese Frage sehr ernst - schließlich will keiner riskieren, dass ein mühsam gefasster Ratsentscheid in dieser heiklen Frage einer möglichen rechtlichen Überprüfung im Anschluss nicht standhält.
Laut Elmar Leuermann muss die Frage der Befangenheit von Politikern für die beiden anstehenden Beschlüsse separat betrachtet werden: Ein Schulausschuss- oder Ratsmitglied könne am kommenden Montag, 27. Februar, bei der Grundsatzentscheidung, ob eine Schule geschlossen wird, durchaus nicht befangen sein, sehr wohl könnten aber "unmittelbare Vor- oder Nachteile" festgestellt werden, wenn es am Montag, 19. März, im zweiten Schritt vermutlich darum gehen wird, welche Grundschule ausläuft.















