Gerichtsprozess: Verfahren nach Pausengespräch eingestellt - Zwei Jahre Haft
OCHTRUP Gemeinschaftlicher Raub lautete die Anklage gegen einen zur Tatzeit in Ochtrup wohnhaft gewesenen 31-Jährigen und dessen in Laer wohnhaften 27-jährigen Bruder. Nach sechs Verhandlungstagen nahm das Verfahren nun ein plötzliches Ende.
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Im dann folgenden Plädoyer des Staatsanwalts ging es bezogen auf den 31-Jährigen nur noch um gemeinschaftlich begangene Körperverletzung und anschließendem Gelddiebstahl in Höhe von 1800 Euro.
Gericht: Zwei Jahre ohne Bewährung
Im Hinblick auf die Vorstrafen des Angeklagten forderte er zwei Jahre Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Die Verteidigerin dagegen räumte ein, dass dem Geschädigten das Geld abhanden gekommen sein könne – der Nachweis, dass ihr Mandant das Geld an sich genommen habe, sei nicht geführt worden.
Zudem müsse die Verfahrenverzögerung, die ihr Mandant nicht zu vertreten habe, im Rahmen der so genannten Vollstreckungslösung des Bundesgerichtshofes berücksichtigt werden. Dem folgte das Gericht und verhängte zwei Jahre Freiheitsstrafe ohne Bewährung, von denen aus genannten Gründen drei Monate als vollstreckt angesehen werden. Anklage und Verteidigung erklärten Rechtsmittelverzicht, sodass das Urteil sofort rechtskräftig wurde.








