Führerscheinentzug ist rechtens: Münster geht bei Fahrverboten für Straftäter voran
MÜNSTER Die Landesjustizminister wollen noch diskutieren, da wird in Münster schon gehandelt. Auf der Bundesebene wird darüber verhandelt, ob man verurteilten Dieben oder Gewalttätern als Strafe den Führerschein wegnehmen darf. In Münster ist das bereits geschehen – zu Recht, wie jetzt ein Gericht geurteilt hat.
Die Länder-Justizminister wollen über Fahrverbote bei kleineren Delikten beraten. In Münster gibt es schon einen solchen Fall.
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Große Aggressivität - Gefahr für Straßenverkehr?
Weil der Mann diese große Aggressivität an den Tag legte, befürchtete das Ordnungsamt auch eine Gefährdung für andere Straßenverkehrsteilnehmer. Und das, obwohl der Mann in Flensburg bisher null Punkte hatte – im Verkehr war er noch nie aufgefallen.
Verwaltungsgericht: Rechtlich in Ordnung
Der Mann zog vor das münstersche Verwaltungsgericht. Der Richter an der Piusallee entschied nun: Der Entzug des Führerscheins war rechtlich in Ordnung.
Die Anwältin des 26-Jährigen kann dieses Urteil allerdings nicht nachvollziehen. „Wir gehen auf jeden Fall in die höhere Instanz“, erklärte Rechtsanwältin Ulrike Baumann. Ihre Begründung: „Mein Mandant ist in den zwölf Monaten vor dem Entzug des Führerscheins nicht rechtskräftig verurteilt worden.“
Eine handvoll Intensivtäter
Das Gericht habe laufende Verfahren gleich behandelt wie bereits abgeschlossene. Konkret geht es um einen laufenden Prozess, in dem der Mann unter anderem wegen eines Angriffs auf einen Polizisten angeklagt ist.
Ordnungsamtschef Schulze-Werner sieht einem möglichen Berufungsverfahren optimistisch entgegen. Darüber hinaus sieht er in Münster nur wenige weitere Kandidaten für einen Führerscheinentzug. „Ein Verfahren läuft noch, es gibt etwa eine handvoll Intensivtäter“, sagt er. Allerdings gibt es auch eine mildere Strafe: Man kann Täter auch zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung schicken. Kostenpunkt für die Täter: etwa 700 Euro.























