Gericht entscheidet: Wolbecker Ortsumgehung darf gebaut werden
MÜNSTER/WOLBECK Die Ortsumgehung Wolbeck darf gebaut werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster jetzt bestätigt: Am Freitag wiesen die Richter sämtliche Einwände der Umgehungsgegner ab.
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Nun hat der 11. Senat des Oberwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen mit Beschlüssen vom 20. März die eingelegten fünf Anträge auf Zulassung der Berufung gegen die erstinstanzlichen Entscheidungen abgelehnt. Die Urteile des Verwaltungsgerichts sind damit rechtskräftig, die Ortsumgehung kann wie im Planfeststellungsbeschluss festgelegt gebaut werden.
Anwohner hatten geklagt
Vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster hatten die in der Nähe der geplanten Trasse wohnenden sechs Kläger im Wesentlichen geltend gemacht, dass die erstinstanzlichen Entscheidungen ernstlich zweifelhaft seien und deswegen in einem Berufungsverfahren überprüft werden müssten.
Die Kläger hatten sich darauf berufen, dass ihre individuelle Betroffenheit insbesondere durch Lärm- und Schadstoffimmissionen nicht genügend berücksichtigt worden sei. Ferner spielten in zwei Fällen Beeinträchtigungen eines Gaststättenbetriebs sowie von landwirtschaftlichen Betrieben eine Rolle.
Weitere Rügen
Aktenzeichen: 11 A 2743/08 u.a.

































