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Medienhaus Lensing
27.01.2012 18:44 Uhr
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Karnevalszelt: Genehmigung für Feierlichkeiten nach abgesegnetem Gutachten erteilt

SAERBECK Feiern dürfen sie, die Saerbecker Karnevalisten, am 18. Februar nach ihrem Umzug allemal. Nur nicht bis morgens früh. Spätestens um ein Uhr ist das Zelt geräumt, eine halbe Stunde vorher werden die Musik und die Zapfhähne abgedreht.Von Marc Geschonke

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Karnevalsumzug in Saerbeck. Foto: Bernd Oberheim (Foto: Bernd Oberheim (www.pressefoto-bernd-oberheim.de))

Die Genehmigung fürs Fest ist offiziell erteilt, die Rahmenbedingungen sind endgültig abgesteckt. „Unsere Rechtsauffassung wurde in wesentlichen Zügen anwaltlich bestätigt“, sagte Bürgermeister Wilfried Roos gestern auf GZ-Anfrage. Rechtsanwalt Dr. Arnold – der zuvor beratend den Anwohnern der Lindenstraße zur Seite stand und später als Mediator die drei Parteien aus Veranstalter, Gemeinde und Anwohnern zusammenführen sollte (was er letztlich aber nicht musste) – hat mit seiner Stellungnahme den Weg fürs Fest frei gemacht. Klar ist damit: Kurz nach Mitternacht wird das Fest „im Wesentlichen“ beendet, wie Roos sagt.

Verstärkter Sicherheitsdienst

Ab halb eins dürften sich die Anwohner demnach langsam betten können, auch der Getränkeausschank wird zu dieser Zeit beendet. Gegen ein Uhr dürfte damit das Zelt ausgefegt, die Partygäste dürften langsam herauskomplimentiert werden. Im und ums Zelt, sprich im Verkehrsraum und damit auch in der Lindenstraße, werde der (verstärkte) Sicherheitsdienst der veranstaltenden Kolpingsfamilie auch im ergänzenden Auftrag der Gemeinde und mit deren Ordnungsdienst agieren.


Die Grundstücke indes werden wie berichtet mit Zäunen gesichert, um unbefugtes Betreten, Verunreinigen und auch Urinieren möglichst zu verhindern. Es gibt aber auch weitere Vorkehrungen, um den Bedürfnissen der Anwohner zu entsprechen – eine davon betrifft die Regelung der Musikanlage. Um die „Ernsthaftigkeit“ zu zeigen, mit der man die Anwohner schützen will, werden externe Fachleute während der Veranstaltung dafür sorgen, dass die Gesetzeslage objektiv eingehalten wird, vor allem im sensiblen Zeitbereich, ab 22 Uhr. „Uns interessieren da in besonderem Maße die Nachtwerte“, sagt Roos.

Hilfestellung für den Veranstalter

Die Verpflichtung des Fachbüros für akustische Messungen sei aber weniger als Kontrollmechanismus, sondern eher als Hilfestellung für den Veranstalter zu sehen. Der hat gestern die schriftliche Genehmigung samt Auflagen erhalten. Alfons Bücker, Vorsitzender der Kolpingsfamilie: „Damit können wir leben. Das ist zwar eine Zeit, wo viele Jugendliche erst das Feiern beginnen – aber wir fangen ja früher an, das passt schon vom Zeitvolumen.“ Nach dem „Probelauf“ im vorigen Jahr sei klar gewesen, wo es Verbesserungsbedarf gab. Dem habe man entsprochen. Froh sei man, dass ein neutraler Anwalt sein Okay gegeben habe.


„Wir wissen, woran wir sind und hoffen, dass die Veranstaltung nun für alle Seiten zufriedenstellend abläuft.“ Das erwarten die Anwohner auch. Von denen ist zu hören: „Es hat schon genug böses Blut gegeben, vielleicht von beiden Seiten, da ist manches nicht gut gelaufen.“ Auch Bücker hat den Eindruck, dass man seit dem letzten Gespräch im Rathaus aufeinander zugehe. „Es bringt ja nichts im Dorf, wenn man gegeneinander arbeitet.“


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