Berufung vor dem Landgericht: Familie ergaunerte 6000 Euro mit falschem Pflegedienst
SCHWERTE / HAGEN Es hatte nur wenig Zeit gekostet das Formular falsch auszufüllen- und schon war das Geld geflossen. Doch was anfangs gut funktioniert hatte, nahm sein böses Ende vor dem Richter. Eine Schwerter Familie musste sich bereits Ende Juni vergangenen Jahres wegen Betruges in 18 Fällen vor dem Hagener Amtsgericht verantworten.
(Foto: Archiv)
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Eigens für dieses Vorhaben hatte die mitangeklagte Tochter einen Pflegedienst gegründet, den es in Wahrheit gar nicht gab. Um das Ganze echter wirken zu lassen, hatte das Gespann auf den Rechnungen Kundennummern angegeben, um so den Eindruck zu erwecken über eine Vielzahl von Patienten zu verfügen. Denn: Wenn die Pflege durch ein Familienmitglied vorgenommen wird, steht diesem kein Geld zu.
6000 Euro ergaunert
Insgesamt fanden so knapp 6000 Euro den Weg in die Tasche der Angeklagten. Das Amtsgericht verurteilte die beiden Frauen damals zu je zehn Monaten Haft auf Bewährung. Den 59-jährigen erwischte es hingegen härter. Da das Gericht ihn als Drahtzieher gesehen hatte, lautete sein Urteil ein Jahr und neun Monate ohne Bewährung. Alle drei legten Berufung ein. So musste sich am Freitag in zweiter Instanz das Hagener Landgericht mit dem Fall beschäftigen.
Schuldfähigkeit über Gutachten
Der Verteidiger des 59-Jährigen äußerte gleich zu Beginn der Verhandlung Zweifel an der Schuld- und Verhandlungsfähigkeit seines Mandanten. Daraufhin wurde dessen Verfahren zur Einholung eines Gutachtens abgetrennt.
Für die beiden Übriggebliebenen ging es nun nur noch darum, die Strafe des Amtsgerichts zu verringern – mit Erfolg. Durch ihr geständiges Verhalten und unter Berücksichtigung der schwierigen familiären Situation wurden aus den zehn Monaten der Ehefrau acht. Für die Tochter endete der Tag mit der Halbierung der Strafe, da sie nicht mehr als Täterin, sondern „nur“ noch als Gehilfin verurteilt wurde.
Dem Antrag des Verteidigers gefolgt
Mit dem milderen Urteil kam die Kammer dem Antrag ihres Verteidigers Rechtsanwalt Christian Simonis nach. Beide Urteile sind bereits rechtskräftig.


























