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1350 Euro Geldstrafe
Explosive Mischung aus Alkohol und Eifersucht
Von Günther Hilgemann am 8. Februar 2010 14:04 Uhr
STEINFURT Alkohol und Eifersucht ergeben eine hochexplosive Mischung. Ein 53-jähriger Mann aus Borghorst musste die Wirkungen dieses Cocktails jetzt mit einer Geldstrafe von 1350 Euro bezahlen. Bedrohung mit einem Messer hatte ihm die Anklage der Staatsanwaltschaft vorgeworfen. Vor der Richterin am Steinfurter Amtsgericht ließ der beschäftigungslose Mann am Montag seinen Tränen freien Lauf.
Foto: dpa
Seit zehn Jahren, so bekannte der Beschuldigte, sei er alkoholabhängig. Seine bisherigen Straftaten – weitere liegen noch in Bearbeitung bei der Staatsanwaltschaft – hatten alle mit der leidigen Sucht zu tun. An einem Junimorgen des vergangenen Jahres war der Borghorster schon gegen acht Uhr bei einem Burgsteinfurter Bekannten aufgetaucht. Eine Whiskyflasche in der einen Hand und ein 30 Zentimeter langes Schlachtermesser in der anderen.

In der Burgsteinfurter Wohnung des Bekannten vermutete der Borghorster seine augenblickliche Lebensgefährtin. Als der 54-jährige Burgsteinfurter ihm sagte, die Frau sei nicht bei ihm, bedrohte der Beschuldigte ihn mit dem Messer und den Worten „ich stech dich ab“. Worauf der Angegriffene zum Handy griff und die Polizei rief.

Nach dreieinhalb Stunden noch 2,29 Promille

Die stellte einen Blutalkoholpegel von rund drei Promille fest und fand bei dem Schwankenden das Messer im Hosenbund unter der Jacke versteckt. Eine Blutprobe konnte erst dreieinhalb Stunden später vorgenommen werden. Da waren’s noch exakt 2,29 Promille. Vor Gericht stritt der Beschuldigte ab, mit dem Messer auf den Burgsteinfurter losgegangen zu sein.

Gab dann aber unter Tränen zu, sich nicht mehr genau erinnern zu können. Der angegriffene Burgsteinfurter bestätigte als Zeuge die Bedrohung mit dem Messer. An die Worte „ich stech dich ab“ konnte er sich allerdings nicht mehr genau erinnern. „Der hat mit dem Messer vor mir rumgefuchtelt und war am Rumschreien und Lallen.“

Voll schuldfähig

Für die Staatsanwaltschaft waren die Vorwürfe bestätigt. Der Verteidiger versuchte noch, für seinen Mandanten eine „heilsame“ Strafe zu erreichen. Man solle ihn für seine Rauschtat mit einer Verwarnungsandrohung zu einer Therapie gegen seine Alkoholkrankheit zwingen. Darauf ließ sich die Vorsitzende Richterin nicht ein. Der Angeklagte sei aufgrund seiner langjährigen Alkoholgewöhnung voll schuldfähig, erkannte auf Bedrohung und verhängte die deutliche Geldstrafe.

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