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Hintergrund: Optionskommunen
am 8. Februar 2010 12:57 Uhr
Im Streit um die vom Bundesverfassungsgericht beanstandeten Jobcenter zur Betreuung der mehr als 6,5 Millionen Hartz-IV-Empfänger spielen die sogenannten Optionskommunen eine zentrale Rolle.

Dabei handelt es sich um 69 Städte und Landkreise, die sich seit 2005 alleine - also ohne Mitwirkung der Bundesagentur für Arbeit (BA) - um die Langzeitarbeitslosen kümmern, einschließlich der Jobvermittlung. Das Modell wurde 2003 auf Druck des hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) in letzter Minute noch in die Hartz-IV-Regelung aufgenommen.

Wenn nun auf Wunsch von Koch und seinen Mitstreitern aus den unionsgeführten Bundesländern künftig jede Kommune und jeder Landkreis die Option zur Arbeitslosenbetreuung in Eigenregie bekommen soll, dann steht dahinter auch das Interesse, die BA und damit letztlich auch den Einfluss des Bundes in der Hartz-IV-Verwaltung zurückzudrängen. Es geht um knapp 40 Milliarden Euro an «Eingliederungsmaßnahmen». Die Gelder kommen vom Bund.

Damit das Geld auch in den Optionskommunen nicht verschwendet wird, soll es nach dem gemeinsamen Willen von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU), der Spitze der Unionsbundestagsfraktion und der Länderchefs von CDU und CSU künftig immerhin eine einheitliche Bundesaufsicht geben. Die SPD, die für die Verankerung der Optionskommunen im Grundgesetz gebraucht wird, will aber nur eine «moderate» Aufstockung mitmachen.

 
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