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14.12.2012 06:22 Uhr
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Jahresrückblick 2012: Anwalt der Costa-Concordia-Opfer im Interview

MARL Die dramatischen Bilder der havarierten „Costa Concordia“ gingen im Januar um die Welt. Das Kreuzfahrtschiff mit über 4200 Menschen an Bord war vor der italienischen Insel Giglio gekentert. 32 Menschen kamen ums Leben, darunter 12 Deutsche. Der Marler Opfer-Anwalt Hans Reinhardt spricht im Interview über den Stand der juristischen Aufarbeitung des Unglücks.Von Lisa Seiler

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Die Bilder der havarierten Costa Concordia gingen im Januar um die Welt. (Foto: dpa)

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Reinhardt vertritt 28 Überlebende des Schiffsunglücks, von denen zehn aus NRW stammen. 
 
Herr Reinhardt, das Costa-Concordia-Unglück ist jetzt fast ein Jahr her. Wie geht es Ihren Mandaten heute?
Ganz unterschiedlich. Manchen geht es gut, sie haben das Geschehen verarbeitet. Einige nehmen sogar schon wieder an Kreuzfahrten teil. Andere leiden sehr unter ihren Erlebnissen, sind in psychologischer Behandlung und haben noch immer schlaflose Nächte. Außerdem gibt es Passagiere, die auch körperliche Schäden erlitten haben, etwa eine gebrochene Hüfte.
 
Die Reederei hat den Passagieren eine Entschädigung von 14.000 Euro pro Person angeboten.
Ja. Da waren allerdings die Reisekosten und der Ersatz für die entgangenen Reisefreuden schon enthalten. Dieses Angebot passt auch auf viele Passagiere, nämlich auf diejenigen, die außer einer aufregenden Nacht bei der Havarie nichts erlitten haben. So wie eine vierköpfige Familie, die insgesamt 56.000 Euro bekommen hat. Ausgegeben hatten sie für die Reise zu viert 1800 Euro.
 
Wie viele Ihrer Mandanten sind auf das Abfindungsangebot eingegangen?
Zwölf. Einige haben sich dafür entschieden, weil es ihnen wieder gut geht und sie mit dem Ganzen abschließen wollen. Andere haben das Angebot nur angenommen, weil sie sich zu alt und zu gebrechlich fühlen, um sich auf einen längeren Rechtsstreit einzulassen. Viele waren ja zum Zeitpunkt des Unglücks schon weit über 70. Es gibt aber auch Betroffene, die sagen, was mir da passiert ist, kann die Reederei nicht so einfach wieder gutmachen, die müssen auch aus moralischen Gründen bluten. Das gibt das deutsche Recht aber so nicht her.

Da kann man dann also nichts machen?
So einfach ist es nicht. Im Fall Costa Concordia stoßen verschiedene Rechtsordnungen aufeinander. Die Reederei hat ihren Sitz ja in Genua. Und das italienische Recht sieht ein sogenanntes moralisches Schmerzensgeld vor. Darauf hat man Anspruch, wenn man aufgrund der Leichtfertigkeit anderer in Todesangst versetzt wurde. Da geht es um Summen von bis zu 400.000 Euro.
 
Wen können die Betroffenen denn überhaupt verklagen?
Als möglichen Anspruchsgegner gibt es erstens Kapitän Schettino. Bei dem ist aber vermutlich nichts zu holen. Dann haben wir die Reederei, das Schifffahrtsamt, die Haftpflichtversicherung und die Reisegesellschaften. Und für jeden gilt eine andere Rechtsordnung und damit auch ein anderer Paragrafendschungel. Eine juristische Herausforderung.
 
Haben Sie denn schon Klagen eingereicht?
Ja, in den USA, wo der Mutterkonzern der Reederei einen Verwaltungssitz hat. Da geht es um Schmerzensgeld. In Deutschland und Italien gilt eine Verjährungsfrist von zwei Jahren. Da können wir also erst einmal abwarten, was aus dem Schiffswrack noch geborgen werden kann. In den Kabinensafes lagen ja zum Teil sehr wertvolle Dinge – insbesondere Schmuck. Da geht es in Einzelfällen um bis zu 100.000 Euro. Außerdem muss man sehen, wie sich die Gesundheit meiner Mandanten entwickelt. Ich denke, im kommenden Frühjahr ist die Zeit für eine Bilanz reif.
 
Wieso klagen Sie eigentlich gerade in den USA?
Dort sind höhere Zahlungen zu erwarten, weil Schmerzensgeld in den USA auch eine strafende Funktion hat. In einem Fall wie diesem kann man da durchaus sechsstellige Summen erzielen. Allerdings findet in den USA zwar der erste Prozess vor einem Geschworenengericht statt. In der zweiten Instanz entscheiden dann aber Berufsrichter und das Urteil kann noch mal ganz anders ausfallen. Unser Ziel ist es daher, durch außergerichtliche Einigung vernünftige Ergebnisse zu erzielen. Sowas kann sich aber hinziehen.
 
Sie waren anfangs sehr skeptisch, was Sammelklagen in den USA anging.
Ja. Zu Beginn haben sich viele amerikanische Kanzleien gemeldet und mir unseriös wirkende Angebote unterbreitet. Unterm Strich wären da bei einer Summe von 90.000 Dollar zum Beispiel 60.000 an die Anwälte gegangen. Da kann der Passagier eigentlich auch gleich die Abfindung der Reederei annehmen. Es gab aber auch seriöse Kollegen, die gesagt haben: Wir wollen 30 Prozent vom Ergebnis, dafür hat der Mandant aber auch kein Kostenrisiko, muss nicht in Vorleistung gehen – das machen wir. Um nicht zu riskieren, dass während der Klage in den USA die Verjährungsfrist in Deutschland verfällt, haben wir uns außerdem darauf geeinigt, dass wir die Verträge kündigen können, wenn innerhalb eines Jahres keine Ergebnisse erzielt werden.

Wie sehen Ihre nächsten Schritte aus?
Ich bin diese Woche in den USA und spreche mit den Kollegen darüber, ob die verschiedenen US-Verfahren zu einem zusammengeführt werden können, damit man nicht einmal nach New York muss, beim nächsten Mal nach Miami und so weiter.
 
Und wie geht es in Italien weiter?
Dort läuft das Beweissicherungsverfahren, bei dem die Ursachen des Unglücks und der Schadensumfang ergründet werden sollen. Im Februar soll das Strafverfahren beginnen. Die Gerichtsverhandlung findet dann wohl im Sommer statt.
 
Wie schätzen Sie die Chancen der Passagiere ein, die sich nicht auf die Pauschal-Abfindung eingelassen haben? Kann es passieren, dass sie leer ausgehen?
Theoretisch ist alles denkbar. Aber ich kann es mir nicht vorstellen. Der Kreuzfahrtgesellschaft müsste es dafür ja gelingen, die Havarie als unvermeidbaren Unfall darzustellen. Und ich denke, das ist bereits widerlegt. Es war ja schlicht verboten, so nah an Giglio heranzufahren.

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