Medienhaus Lensing
25.08.2011 19:21 Uhr
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Neonazi-Aufmarsch in Dortmund: Belastungsprobe droht

DORTMUND Seit über zehn Jahren trägt Dortmund den wenig ruhmreichen Titel, die NRW-„Hauptstadt“ nationalsozialistischer Aufmärsche zu sein. Der von „Autonomen Nationalisten“ zum Antikriegstag erklärte 3. September droht nach Dresdener Vorbild zu einer weiteren Belastungsprobe für Polizei und Demonstranten zu werden.Von Peter Bandermann

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In Dresden erzwangen Atkivisten der Antifa den Abbruch der Rechten-Demo - auch mit gewaltsamen Mitteln. (Foto dpa)

Immer wieder ein Großaufgebot an Einsatzkräften und Demonstranten aus ganz Deutschland, immer wieder Landfriedensbruch, Festnahmen und Strafverfahren: Jahr für Jahr war ein stets ähnlicher Ablauf der Protestaktionen zu erkennen.

Am 3. September könnte die Lage noch schlimmer werden. Denn anders als in den vergangenen Jahren tritt die Gegenbewegung aus der antifaschistischen Szene und dem bürgerlichen Lager geschlossen auf: Mit seit Wochen beworbenen Massenblockaden wollen sie die Polizei und die Rechtsextremisten am 3. September dazu zwingen, den Aufmarsch der Neonazis durch die Nordstadt mit hohem Ausländeranteil abzubrechen.

Polizei in Dresden schritt nicht ein

Bereits zweimal war das den Nazi-Gegnern in Dresden gelungen. Die Polizei hatte die Blockaden dort nicht aufgelöst, weil sie das Einschreiten als „unverhältnismäßig“ eingestuft hatte – ein Verwaltungsgericht verurteilte die Zurückhaltung als „rechtswidrig“.

Warnung vor Blockade-Teilnahme

Auch deshalb warnte Dortmunds Polizeipräsident Hans Schulze am Donnerstag vor einer Teilnahme an den angekündigten Blockaden, zu denen auch der Oberbürgermeister der Stadt, Ullrich Sierau, aufruft. Sierau ließ  erklären, dass Blockaden gewaltfrei ablaufen und mit der Polizei abgestimmt werden müssten.

Anders als die Polizei erkennt die Antifa-Szene in Blockaden keine Straftaten, sondern allenfalls eine Ordnungswidrigkeit.

Einzelfall-Entscheidung

Eine Sprecherin des Bundesverfassungsgericht sagte gestern, dass die unterschiedlich ausfallenden Urteile der Verwaltungsgerichte über die Rechtmäßigkeit von Blockaden als „Meinungsäußerung“ nicht allgemeingültig seien und im Vorfeld nicht als Rechtfertigung für oder gegen eine Blockade benutzt werden könnten. „Es kommt auf jeden Einzelfall an“, hieß es dazu in Karlsruhe.

Gegner wollen Absperrungen durchbrechen

Die Antikriegstags-Gegner sind entschlossen, Polizeiabsperrungen zu durchbrechen. Die Polizei wiederum setzt alles daran, dies zu verhindern. Verbotsversuche der Polizei sind immer wieder gescheitert, weil Verwaltungsrichter auch Neonazis das Demonstrationsrecht zugesprochen haben.
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