Hintergründe und Rückblick
Opels langer Weg
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Berlin (dpa) Die Rundfunkgebühr wird in Deutschland neu geregelt. Ab dem 1. Januar muss jeder Haushalt den Regelbetrag von 17,98 Euro pro Monat bezahlen. Es spielt dann keine Rolle mehr, ob dort Radio- und Fernsehgeräte stehen.
Wer in einer WG wohnt, hat Glück: Künftig zahlt jeder Haushalt nur einmal. Foto: Sören Stache (Foto: dpa)
Bisher musste sich jeder Einwohner in Deutschland bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) anmelden, wenn er über Radio oder Fernseher verfügte. Berüchtigt waren die Fahnder, die die GEZ aussandte, um in den Wohnungen zwischen Aachen und Zwickau nach unangemeldeten Geräten zu schnüffeln. Für sie gibt es künftig nichts mehr zu tun, aus der GEZ wird der «Beitragsservice».
Mit der Umstellung auf den neuen Rundfunkbeitrag reagiert die deutsche Medienpolitik auf die Internet-Revolution. Ob «Tagesschau» oder «Wetten, dass..?» - längst lassen sich die Angebote nicht nur auf dem Fernseher oder Radio empfangen, sondern auch auf PC, Smartphone oder Tablet. Wenn das Handy ein UKW-Radio hat und «Anne Will» in der Mediathek steht, mutet eine Abgabe auf die klassischen Apparate in der Tat ziemlich alt an.
Für die meisten Bürger wird sich vermutlich wenig ändern: Sie zahlen heute schon den Höchstbetrag von 17,98 Euro, der für Radio plus Fernsehen fällig wird. Rund 600 000 Radiohörer, die keinen Fernseher haben, müssen aber künftig deutlich tiefer in die Tasche greifen. Statt der Grundgebühr von 5,76 Euro wird dann auch für sie der volle Betrag fällig.
Allerdings dürften rund 1,5 Millionen Menschen auch sparen. So muss pro Wohngemeinschaft nur noch einmal gezahlt werden, egal wie viele WG-Genossen unter einem Dach leben; ähnlich ist es bei Menschen mit eigenem Einkommen, die noch bei den Eltern wohnen: Zahlen die Eltern die Gebühr, hören und schauen die Kinder ohne Abgabe. Für Behinderte gibt es eine Sozialklausel, bei Hotels und anderen Betrieben wird der Beitrag gestaffelt.
Die GEZ kassierte zuletzt rund 7,5 Milliarden Euro pro Jahr. Nutznießer sind die Radio- und Fernsehprogramme der ARD, das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF), die zugehörigen Spartenprogramme und das Deutschlandradio.
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