Hintergründe und Rückblick
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Düsseldorf (dpa/tmn) Einmal abschließen und dann abheften? Bei der Riester-Rente ist das keine gute Idee. Denn die Verträge müssen immer angepasst werden, wenn sich etwas ändert. Mindestens einmal im Jahr sollten Kunden deshalb einen Blick auf ihre Police werfen.
Mindestens einmal im Jahr lohnt sich ein Blick in die Vertragsunterlagen. Denn Riester-Policen sollten immer angepasst werden. Foto: Andrea Warnecke (Foto: dpa)
Die klassische Riester-Rente hat vermutlich so viele Gegner wie Fürsprecher. Zu wenig Rendite, meinen die einen. Hohe Sicherheit und staatliche Förderung, argumentieren die anderen. Die Zuschüsse aus öffentlicher Hand - bis zu 154 Euro pro Person plus eventuell die Kinderzulage - sind der Clou jedes Riester-Vertrags. Um sich dieses Geld zu sichern, müssen Verbraucher aber ihr Einkommen und ihre Beiträge im Blick behalten.
«Grundsätzlich bin ich für meinen Vertrag selbst verantwortlich», sagt Thomas Hentschel von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Es sei Aufgabe jedes Versicherungsnehmers, dafür zu sorgen, dass er Beiträge in der richtigen Höhe zahle und die staatliche Zulage rechtzeitig beantrage. Anspruch auf staatliche Förderung habe jeder, der eine rentenversicherungspflichtige Tätigkeit ausübe, also beispielsweise angestellt sei. Aber auch Arbeitslose, Bezieher von Krankengeld und über die Künstlersozialkasse Versicherte gehörten dazu.
Die Förderung müsse jedes Jahr neu bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) beantragt werden, ergänzt Tanja Beller vom Bundesverband deutscher Banken. Das könne leicht vergessen werden. «Deswegen empfehle ich, dass man einen Dauerzulagenantrag ausfüllt. Den bekommt man vom Anbieter seiner Riester-Versicherung.» Der Dauerzulagenantrag müsse nur einmal ausgefüllt werden, damit erhalte der Anbieter bis auf Widerruf die Vollmacht, die Zulage zu beantragen. Alles Weitere erledige der Anbieter zusammen mit der ZfA. Der Zulagebetrag werde dann dem Riester-Konto gutgeschrieben.
Unter anderem frage die Versicherungsgesellschaft den Rentenversicherungsträger ihres Kunden nach dessen Bruttoeinkommen, erklärt Beller. Denn auf dieser Grundlage werde sowohl die Höhe des Pflichtbeitrags als auch die Höhe der staatlichen Zulage berechnet. «Die gesamte Sparleistung muss im Minimum vier Prozent meines Bruttoeinkommens des Vorjahres entsprechen», erklärt Hentschel. Habe ein Verbraucher im Jahr 2011 50 000 Euro verdient, müsse er 2012 insgesamt 2000 Euro ansparen, um die volle Förderung zu erhalten. In diese 2000 Euro seien die 154 Euro Zulage allerdings schon eingerechnet. Tatsächlich einzahlen müsse der Verbraucher also nur 1846 Euro, sagt Hentschel.
An dieser Regel ändere sich auch nichts, wenn das Einkommen sinke, der Kunde zum Beispiel arbeitslos werde. Um die volle Zulage zu erhalten, müsse er weiter die Sparsumme auf Grundlage seines Bruttoeinkommens des Vorjahres einzahlen. «Für das nächste Jahr kann ich die Summe anpassen», sagt Hentschel. «Wenn sie weniger einzahlen, gibt es eine entsprechende Kürzung der Zulagen», erklärt Beller. Pro Jahr müsse aber jeder Sparer mindestens 60 Euro aufbringen, um überhaupt förderberechtigt zu sein.
Wer arbeitslos wird oder aus einem anderen Grund nicht genug Geld an seinen Versicherer zahlen kann, sollte prüfen, ob es sinnvoller ist, Zahlungen auszusetzen oder zu reduzieren. Nicht jeder Anbieter habe die gleichen Konditionen, sagt Axel Kleinlein vom Bund der Versicherten (BdV). «Es kann sein, dass der Vertragspartner eine Freistellung mitmacht, aber die Reaktivierung nicht.» Das könne bedeuten, dass ein Kunde zwar die Zahlung aussetzen dürfe, später aber einen neuen Vertrag zu möglicherweise schlechteren Konditionen abschließen müsse.
Wichtig zu wissen: Sparbeiträge zu Riester-Verträgen können von der Steuer abgesetzt werden. Mit der Einkommenssteuererklärung könne ein Sonderausgabenabzug bis maximal 2100 Euro beantragt werden, erklärt Hentschel. Im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung prüfe das Finanzamt, ob der Zulagenanspruch höher oder geringer als die sich ergebende Steuererstattung sei. Sei der Steuervorteil, der sich aus dem Sonderausgabenabzug ergibt, größer als der Anspruch auf Zulage, erhalte der Steuerpflichtige die Differenz.
Die Förderung steigt mit jedem Kind. «Für jedes ab dem Jahr 2008 geborene Kind erhält der Versicherungsnehmer eine Zulage von bis zu 300 Euro», sagt Hentschel. Die Zulage werde auf den Vertrag der Mutter überwiesen, sofern die Eltern keinen anderslautenden Antrag stellen. Der Vorteil: Die Sparerin bekommt eine höhere staatliche Förderung und kann ihre Eigenleistung entsprechend reduzieren. Natürlich sei es unerlässlich, dass sie ihrer Versicherungsgesellschaft die Geburt des Kindes mitteile.
Wer jahrelang eingezahlt hat und die Rente beginnt, sollte die Konditionen seines Vertrages erneut prüfen, sagt Kleinlein. Die Auszahlungskonditionen könnten bei anderen Anbietern besser sein. «Unter Umständen könnte es sinnvoll sein, die Versicherungsgesellschaft zu wechseln.» Das müsse aber genau berechnet werden, denn der bisherige Anbieter könne Kosten für die Kündigung berechnen und der neue Partner Gebühren für die Eröffnung.
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