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Berlin (dpa/tmn) Bald wird die herkömmliche Lohnsteuerkarte aus Pappe durch ihr elektronisches Pendant ersetzt. Nach der Umstellung müssen bestimmte Arbeitnehmer-Freibeträge neu beantragt werden.
Mit dem neuen Jahr ist Schluss: Die Lohnsteuerkarte aus Pappe wird abgeschafft. Der Datenaustausch zwischen Arbeitgeber, Steuerzahlern und Finanzamt erfolgt ab 2013 nur noch elektronisch. Foto: Andrea Warnecke (Foto: dpa)
Der Countdown läuft: Arbeitnehmer sollten bis spätestens zum 31. Dezember ihre Angaben in der elektronischen Datenbank ELStAM kontrollieren. Andernfalls riskieren sie im Januar zu hohe Lohnsteuerabzüge. Darauf weist der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin hin.
Die Lohnsteuerkarte aus Pappe wird im kommenden Jahr endgültig abgeschafft. Der Datenaustausch zwischen Arbeitgebern und Finanzbehörden erfolgt dann ausschließlich elektronisch. Daher müssen auch bisherige Freibeträge neu beantragt werden. Nach Information des NVL haben das bisher aber nur wenige Arbeitnehmer getan.
Neu beantragt werden müssen etwa Freibeträge für Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen. Auch bei volljährigen Kindern sind die Freibeträge und für Alleinerziehende mit volljährigen Kindern außerdem die Steuerklasse II neu einzutragen. Ehegatten, die bisher die Steuerklasse IV mit Faktor gewählt hatten, müssen diesen ebenfalls erneut beantragen. Lediglich Freibeträge für Behinderten- und Hinterbliebenenpauschbeträge sind in der ELStAM-Datenbank bereits enthalten.
Wer die gespeicherten ELStAM-Daten nicht prüft und es versäumt, rechtzeitig die entsprechenden Anträge zu stellen, muss mit fehlerhaften Lohnsteuerabzugsbeträgen rechnen. Zuständig für Anträge zur Einsicht, Korrektur oder Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale ist das Finanzamt am Wohnsitz. Die Einsicht ist auch im Internet über das Elster-Portal www.elsteronline.de möglich. Dort müssen sich Steuerzahler aber erst registrieren.
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