Hintergründe und Rückblick
Opels langer Weg
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Berlin (dpa/tmn) Ein häusliches Arbeitszimmer von der Steuer abzusetzen, ist schwer bis unmöglich geworden. Doch es gibt einen Trick: Das Zimmer einfach an den eigenen Arbeitgeber vermieten.
Den Arbeitsraum an den eigenen Arbeitgeber vermieten - dann ist es rechtlich kein häusliches Arbeitszimmer mehr. Foto: Frank Rumpenhorst (Foto: dpa)
Arbeitnehmer können die Kosten für ihr häusliches Arbeitszimmer in der Regel gar nicht mehr oder nur beschränkt steuerlich absetzen. «Einen Ausweg kann die Vermietung des häuslichen Arbeitszimmers an den Arbeitgeber bieten», erläutert Anita Käding vom Bund der Steuerzahler aus Berlin. Vermietet nämlich der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber einen Raum in der eigenen Wohnung, in dem er arbeitet, handelt es sich rechtlich nicht mehr um ein häusliches Arbeitszimmer.
Der Arbeitnehmer erzielt dann Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. «Im Gegenzug kann er aber sämtliche mit dem Arbeitszimmer zusammenhängenden Kosten als Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung abziehen», erklärt Käding. Die für häusliche Arbeitszimmer geltenden Abzugsbeschränkungen gelten dann nicht mehr. Wichtig zu wissen: Die Vermietung an den Arbeitgeber wird vom Finanzamt nur dann als abzugsfähig anerkannt, wenn das Arbeitszimmer hauptsächlich im betrieblichen Interesse des Arbeitgebers genutzt wird.
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