Hintergründe und Rückblick
Opels langer Weg
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Berlin (dpa/tmn) Wer für Investitionen Abzugsbeträge angespart hat, sollte mit dem Kauf nicht allzu lange warten. Denn nach drei Jahren verfällt die Summe. Letzte Chance also, jetzt die Abzugsbeträge von 2009 zu prüfen.
Drei Jahre haben Unternehmer Zeit für die Investition - ansonsten wird der Abzugsbetrag rückwirkend aufgelöst. Und dann fallen auch Steuern an. Foto: Sven Hoppe (Foto: dpa)
Bilden Unternehmer Investitionsabzugsbeträge, sollten sie die geplante Anschaffung nicht zu lange hinausschieben: maximal drei Jahre. Nur dann lässt sich ein entsprechender Abzugsbetrag in Anspruch nehmen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Ansonsten muss der angesparte Betrag rückwirkend aufgelöst werden.
«In diesem Fall kommt es dann zur Steuernachzahlung und gegebenenfalls auch zur Festsetzung von Nachzahlungszinsen mit sechs Prozent pro Jahr», sagt Anita Käding vom Steuerzahlerbund. Daher ist es sinnvoll zu prüfen, ob die Investitionen zu den Abzugsbeträgen aus dem Jahr 2009 bis Ende 2012 getätigt wurden. Falls nicht, ist es sinnvoll, sie jetzt noch zu machen - um die Steuernachzahlung und die Zinsen zu vermeiden.
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